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Diana von Torklus
06104 9289670
mail@1a-ladetechnik.com
Unser Betreiberservice Ladeinfrastruktur unterstützt dich dabei, die Verwendung der Fördergelder ordnungsgemäß nachzuweisen. Für die meisten Förderprogramme wird nach dem Antrags- und Bewilligungsverfahren ein Verwendungsnachweis zur Ausschüttung der Gelder benötigt. Wir bereiten die Dokumente und Nachweise zur Übermittlung auf und wenn zulässig werden diese von uns an den Fördergeber weitergeleitet.
Besondere Pflichten für Ladeinfrastrukturbetreiber
Für die Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur sieht der Fördergeber häufig Halbjahresberichte über die Auslastung der Ladeinfrastruktur vor. Zusätzlich werden Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur und dem Eichamt gemeldet. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen werden in Online-Navigations- und Informationsportalen veröffentlicht. Unser Betreiberservice übernimmt die Meldung, die Dokumentation, sowie das Reporting und entlastet Sie bei der Erfüllung der Betriebsführungspflichten.
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Gerne prüfen wir auch das gesamte Vorhaben und übernehmen die konzeptionelle Planung für Ihr Energie- und Mobilitätskonzept unter Betrachtung von technischen und wirtschaftlichen Aspekten.